Mietkauf
Mietkauf ist wirtschaftlich und steuerlich betrachtet ein Kauf gegen Ratenzahlung. Der komplette Anteil der Mehrwertsteuer ist mit der ersten Mietrate zu zahlen. Der Mietkäufer ist – im Gegensatz zum Leasingnehmer – wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes. Dies führt in bilanzieller Hinsicht dazu, dass der gewerbliche Mietkäufer das Objekt zu aktivieren hat und entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen kann.
Die Summe der Mietraten ist als Verbindlichkeit auszuweisen. Der Zinsanteil der monatlichen Mietraten kann – ähnlich der klassischen Finanzierung – als Betriebsabgabe abgesetzt werden. Anstelle des beim Leasing bekannten Restwertes spricht man beim Mietkauf von sogenannter Blockrate als letzte Rate.